Stoppt die Vorratsdatenspeicherung - www.vorratsdatenspeicherung.de
untote.net - Zombie Forum
 
  Hauptseite   Übersicht   Login Registrieren Hilfe Kontakt Statistik  
Seiten: [1]
  Drucken  
Autor Thema: Auf Wiedersehen Dead Rising  (Gelesen 600 mal)
Ack Männlich
Administrator Zombie


28. 08. 2007, 16:00:56 Auf Wiedersehen Dead Rising

Die kurze Liste wegen Gewaltdarstellung beschlagnahmter Spiele ist nun um einen Eintrag reicher. Dead Rising ist nun offiziell in Deutschland beschlagnahmt. Bereits am 01. August 2007 berichteten wir um die Gerüchte des Verbots.

Spiele, die in Deutschland veröffentlicht werden sollen, müssen vorab von der USK geprüft und mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Wird einem Titel die Kennzeichnung verweigert oder wird dieser gar nicht erst zur Prüfung eingereicht, unterliegt er zunächst den gleichen Beschränkungen wie Spiele, die die Einstufung „keine Jugendfreigabe“ erhalten haben: Es darf in erster Line nicht an Minderjährige verkauft oder verliehen werden.
Der einzige Unterschied zur USK18 Kennzeichnung besteht darin das nicht geprüfte oder abgelehnte Spiele von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden können. Nach erfolgter Indizierung kann ein Titel zwar weiterhin an Volljährige verkauft werden, jedoch darf er unter anderem nicht mehr öffentlich beworben oder ausgestellt werden. "Beschlagnahmt" bedeutet der Privatbesitz ist erlaubt, Vertrieb und Verbreitung sind in Deutschland aber verboten.

Capcom legt Dead Rising, wohl in dem Wissen das es mit 100%iger Wahrscheinlichkeit indiziert wird, nicht erst der USK vor. Eine mit dem Fall befasste "Experten"-Jury war Capcoms Argumentation, es handele sich bei dem Spiel vor allem um überzeichnete, satirisch angehauchte Gewalt,welche in dieser Form nicht strafrechtlich relevant sei, offenbar nicht gefolgt und so bestätigten Elke Monssen-Engberding, die Vorsitzende der Bundesprüfstelle, und Kai Stüwe von Capcom Deutschland auf der Games Convention das offizielle Verbot von Dead Rising. In der Geschichte der Computer- und Videospiele erlangten bisher nur fünf Titel diese zweifelhafte Ehre.

1994 wurden das Wolfenstein3D sowie das Beat´em´Up Mortal Kombat beschlagnahmt. 1995 bzw. 1997 folgten Mortal Kombat II und III und 2004 wurde Rockstars Manhunt verboten. Interessant ist allerdings das die 2002 erschienene 1-zu-1-Umsetzung von Wolfenstein3D für den Game Boy Advance nicht beschlagnahmt wurde.
« Letzte Änderung: 28. 08. 2007, 22:45:05 von Ahab T.T. »

"Können wir dir sonst noch irgendwie helfen?" - Dr. John O. T. Dead
SKAnders Männlich


29. 08. 2007, 08:21:45 Re: Auf Wiedersehen Dead Rising

aber wir wissen ja das uns sowas nicht aufhalten kann!
Feufeu234 Männlich


03. 09. 2007, 20:15:47 Re: Auf Wiedersehen Dead Rising

es ist sogar eher noch ein Grund mehr um es zu besitzen.

Wer keine Signatur hat ist signaturlos...
Seiten: [1]
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006-2007, Simple Machines LLC
Zurück zu untote.net
visitor stats